Nicht ohne Grund ist das Baugewerbe in Deutschland eine der wichtigsten Branchen. Selbst in der aktuellen Corona-Pandemie steigt der Bauboom weiter an. Auch die Zollfahndung passt sich diesem Bauboom an und verstärkt den Zwist gegen die „Schwarzarbeit“ auf den Baustellen.
Die Abrechnung von Baulohn stellt dabei auch eine Besonderheit in der Entgeltabrechnung dar. Aber was macht den Baulohn nun so besonders und warum spricht man von der Königsdisziplin in der Lohn- und Gehaltsabrechnung?
Das Wissen ist extrem umfangreich und komplex. Neben den arbeits-, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen müssen hier saisonale Arbeitseinflüsse wie z. B. Winter berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass beschäftigte Arbeitnehmer von vornherein absehbaren Arbeitsunterbrechungen im Jahr haben werden.
Für den finanziellen Ausgleich sorgen hier die sogenannten Sozialkassen für spezielle Gewerke. Neben der Abwicklung mit den Sozialkassen und dem Meldeverfahren sind die einzelnen Tarifverträge im Baugewerbe zu beachten, die entweder allgemeinverbindlich sind oder nur für spezielle Gewerke gelten.
Hinzu kommen verschiedene Arbeitszeitregelungen, Urlaubsberechnungen, zusätzliche Ansprüche in den Wintermonaten, Sondervergütungen, Sofortmeldungen, Branchenmindestlöhne u. v. m.
*buchen lfd. Geschäftsvorfälle und lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnungen
*kaufmännische Dienstleistungen umfassen ausschließlich Leistungen gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG.
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